AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Dietmar Hepp

Knödelhüttenstrasse 1H/13

A – 1140 Wien

ATU/UID: 48847208

+43/664/226 23 92

deetec(at)aon.at

www.deetec.at

§1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil aller Rechtsgeschäfte zwischen Dietmar Hepp – deetec und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt). Dietmar Hepp erbringt alle Dienste, Lieferungen, Leistungen etc. ausschließlich auf Grundlage der folgenden AGB, es sei denn, es wurden schriftlich abweichende Regelungen vereinbart. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB. Die AGB befinden sich auf meiner Internetseite und hängen im Büro aus. Der Mieter sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neuesten Stand der AGB erkundigen. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Es gilt ausschließlich das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden.

§2. Vertragsgegenstand

2.1 Leistungsgegenstand: Dietmar Hepp bietet dem Mieter unter anderem Dienste mit Audio-, Licht- & Videotechnik gegen Entgelt.

2.2 Leistungsumfang: Dietmar Hepp ist verpflichtet, sich nach besten Kräften im Rahmen der technischen Verfügbarkeiten um die Erbringung der aufgeführten Dienste und/oder Gegenstände (nachfolgend gemeinschaftlich als „Dienste“ bezeichnet) zu bemühen. Dietmar Hepp bietet die Dienste weder an Kaufleute im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften, noch an minderjährigen Personen an. Dietmar Hepp weist ausdrücklich darauf hin, dass die Dienste nicht an Drittnutzer erbracht werden. Die Leistungspflicht entfällt, soweit Dietmar Hepp berechtigt ist, die Dienste zu verweigern oder soweit aufgrund höherer Gewalt die Erbringung der Dienste unmöglich ist.

§3. Obliegenheiten und Sorgfaltspflichten des Mieters

3.1 Persönliche Daten: Der Kunde ist verpflichtet alle Daten wahr, genau, aktuell und vollständig anzugeben. Bei Änderungen der zugrunde liegenden Daten wird der Kunde Dietmar Hepp innerhalb einer Woche unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, keinen falschen Namen anzugeben und keinen Namen mitzuteilen, für dessen Nutzung er nicht autorisiert ist. Die Angabe falscher Daten im Rahmen der Registrierung, sowie die Unterlassung der Aktualisierung und Mitteilung falscher Namen durch den Mieter berechtigt Dietmar Hepp zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

3.2 Jugendschutz: Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass allein der Kunde für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Jugendschutzvorschriften verantwortlich ist.

3.3 Keine Funktionsbeeinträchtigung der Dienste: Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste/Gegenstände nicht auf irgendeine Art und Weise zu nutzen, die dazu führen könnte, dass diese zum Teil oder insgesamt beschädigt oder weniger leistungsfähig werden oder hierdurch die Effektivität oder Funktionalität der Dienste/Gegenstände sonst in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Der Kunde haftet im vollen Umfang für eine ev. Wiederinstandsetzung dieser Dienste und Gegenstände.

3.4 Keine Verletzung von Rechten Dritter: Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste/Gegenstände nicht in irgendeiner Weise zu nutzen, die zu einer Verletzung einer Person, Firma oder deren Rechte führen könnte.

3.5 Durch Dritte zugefügte Schäden: Sollte der Kunde durch die Nutzung der Dienste Schäden erleiden, die ihm von Dritten zugefügt werden, ohne dass Dietmar Hepp hierfür aus irgendeinem rechtlichen Grund zu haften hat, so wird der Kunde seine dementsprechenden Ansprüche selbsttätig geltend machen. Eine Unterstützung des Mieter durch Dietmar Hepp findet in diesen Fällen nicht statt.

3.6 Freistellung von Ansprüchen Dritter: Der Kunde verpflichtet sich, Dietmar Hepp von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen. Das gleiche gilt für den Fall der Rechtsverletzung der Rechte Dritter, die der Kunde unter Nutzung der Dienste herbeigeführt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt hierauf, im Falle der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter. Die Verpflichtung zur Freistellung umfasst in jedem Fall auch die Verpflichtung, Dietmar Hepp von Kosten der Rechtsverteidigung, wie z. B. Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, in vollem Umfang freizustellen.

3.7 Nutzung und Rückgabe der Dienste / Gegenstände: Bei Kündigung des Vertrages bleibt Dietmar Hepp Eigentümer der Dienste/Gegenstände. Der Kunde ist in diesem Fall zur Rückgabe innerhalb von 5 Tagen auf eigene Kosten an Dietmar Hepp verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt Dienste / Gegenstände an Dritte zu überlassen. Bei Verlust oder Beschädigung hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Verlängert sich die Rückgabezeit über die Mindestzeit von 5 Tagen hinaus, erwirbt der Kunde das Eigentum zum Neuanschaffungspreis, welcher Dietmar Hepp somit dem Mieter in Rechnung stellt. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb 24 h Dietmar Hepp unmittelbar über alle Schäden oder Funktionsstörungen an einem ihm überlassenen Dienst / Gegenstand zu melden.

§4. Rechte von Dietmar Hepp

Dietmar Hepp hat dem Mieter gegenüber insbesondere die nachstehend aufgeführten Rechte. Im Falle der Angabe von ungenauen, veralteten oder unvollständigen Kenndaten durch den Mieter besteht für Dietmar Hepp ein Leistungsverweigerungsrecht.

§5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1 Entgeltberechnung: Entgelte berechnen sich auf der Grundlage der nachstehenden Angaben. Darüber hinaus anfallende Entgelte und Gebühren trägt der Kunde gesondert. Sie sind nicht in den Entgelten für Dietmar Hepp enthalten. – Tagespauschale bis 10 Stunden: 400€ excl. Mwst. – Tagespauschale bis 18 Stunden: 600€ excl. Mwst. – Tagespauschale bis 24 Stunden: 800€ excl. Mwst.

5.2 Der Kunde hat für Dietmar Hepp und seine Mitarbeiter/Substituten für freien Eintritt, freie Kost und bei Bedarf für freie Logis zu sorgen. Das Ausmaß von Kost und Logge richtet sich nach den derzeitig gültigen amtlichen Spesensätzen für Beamte. Diese Spesensätze können dem Mieter, sofern dieser der Verpflichtung nicht nachkommt, gesondert in Rechnung gestellt werden. Desweiterne werden für die Anreise mit Bahn/Flugzeug die gesamten Kosten des Tickets inklusive aller Taxen und Pauschalen, sowie Taxikosten für Anreise zum/vom Bahnhof/Flughafen dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Anreise mit eigenem PKW wird dem Mieter ein Kilometergeld in der Höhe von 0,45€ pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.

5.3 Entgelterhöhung: Dietmar Hepp hat das Recht, die Entgelte zu erhöhen, insbesondere bei inadequater Unterbringung oder bei unzureichender Anzahl an Auf-/Abbauhelfern.

5.3.1 Unterbringung: ein sauberes Einzelzimmer mit Frühstück, mindestens Dreisternekategorie, im Umkreis von 25km zum Veranstaltungsgelände für Dietmar Hepp/Substituten sowie jeden Mitarbeiter von Dietmar Hepp.

5.3.2 Für das Fehlen von qualifizierten, nüchternen Auf-/Abbauhelfern (im Folgenden Stagehand genannt) wird pro fehlendem Stagehand eine Pönale von 400€ excl. Mwst. verrechnet. Die Anzahl der Stagehands wird im Vorfeld vertraglich festgelegt.

5.4 Verzugszinsen: Gerät der Mieter mit der Zahlung fälliger Gebühren in Verzug, so ist er zur Zahlung von 12 % Zinsen p. a. verpflichtet.

5.5 Mahnspesen: Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter für anfallende Mahnkosten 35€ in Rechnung gestellt. Sämtliche Forderungen aus anwaltschaftlicher Vertretung zur Einbringung offener Forderungen werden ebenso zur Gänze dem Mieter zur Last gelegt.

5.6 Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung erfolgt bei Rechnungserhalt netto auf mein Geschäftskonto ohne Abzüge, es gilt Datum des Kontoeingangs. Beanstandungen müßen innerhalb 8 Werkstage ab Rechnungslegung erfolgen, ansonst gelten sämtliche Forderungen als akzeptiert.

§ 6. Rücktritt

Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Mieter und hieraus den begründeten Rücktritt von Dietmar Hepp sowie bei unbegründetem Rücktritt durch den Mieter ist Dietmar Hepp berechtigt 20%, jedoch mindestens die dadurch entstandenen Unkosten, als Stornogebühr zu verlangen.

§7. Gewährleistung

Dietmar Hepp gewährleistet nicht, dass die Dienste den Anforderungen des Mieter entsprechen und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Die Leistungen dritter Anbieter (Warenlieferungen, Dienstleistungen o. ä.) sind für Dietmar Hepp fremde Leistungen. Dietmar Hepp übernimmt keine Gewährleistung für Güter oder Dienstleistungen dritter Anbieter, die über Dietmar Hepp oder die Dienste gekauft wurden, oder für Transaktionen, die über Dietmar Hepp oder die Dienste abgewickelt wurden.

§ 8. Haftung

Dietmar Hepp haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch den Verlust oder den Missbrauch entstehen könnten. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Dietmar Hepp besteht nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten von Dietmar Hepp oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gleichzeitig ist die maximale Haftung von Dietmar Hepp die im umseitigen Vertrag angegebene Höhe – Gesamtbetrag -beschränkt.

§ 9. Höhere Gewalt

Dietmar Hepp ist berechtigt, aus Gründen höherer Gewalt oder aus sonstigen, von Dietmar Hepp nicht zu vertretenden Umständen die Dienste zeitweise oder dauerhaft zu verändern. In diesem Fall erwachsen dem Mieter keinerlei Rechte gegen Dietmar Hepp. Er bleibt insbesondere zur Zahlung sämtlicher Gebühren verpflichtet. Sind die Dienste / Gegenstände aufgrund höherer Gewalt oder von Umständen, die Dietmar Hepp nicht zu vertreten sind, nicht verfügbar, so ist Dietmar Hepp nicht zur Leistung verpflichtet. Ist die Erbringung der Dienste aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, wird Dietmar Hepp von der Verpflichtung zur Leistung frei.

§ 10. Eigentum / Nutzungsrecht

Der Kunde darf umseitig angegeben Dienste / Gegenstände nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Dietmar Hepp verwenden.

§11. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit der jeweiligen Dienste richtet sich nach den Regelungen im Bestellformular und in der Leistungsbeschreibung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Wichtige Gründe zur Kündigung sind für Dietmar Hepp insbesondere: – die Angabe falscher Daten durch den Mieter – der Zahlungsverzug des Mieters – die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Mieter – Nichteinhaltung der Anordnungen durch Dietmar Hep.

§12 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von Dietmar Hepp

Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von Dietmar Hepp zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von Dietmar Hepp ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren kann.

13 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

13.1. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Dietmar Hepp ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

13.2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des jeweils zur Geltung kommenden Veranstaltungsgesetzes zu sorgen.

13.3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder –schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.

§14 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

§15 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§16 Rückgabe der Mietgegenstände

Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Dietmar Hepp behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die beanstandungsfreie Entgegennahme gilt als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

§17 Verbrauchsmaterial, Handelsware, Eigenmittel

17.1. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Dietmar Hepp, auch wenn diese mit anderen Geräten, Teilen und Sachen des Mieters, Käufers vermischt bzw. verbaut werden.

17.2 Bei Auftragserteilung erklärt sich der Mieter mit der ausschließlichen Verwendung des im Folgenden aufgelisteten Standardpaketes, welches in der Tagespauschale bereits inkludiert ist und nicht diskutierbar ist, einverstanden. Bereits vorhandene oder anderweitig angemietete Teile des Standardpaketes durch den Mieter können nicht gegengerechnet werden und dessen Verwendung obliegt einzig und alleine Dietmar Hepp. Standardpaket bestehend aus: – MAC Book Pro – Messmikrofon Beyer MMC1 – Soundkarte RME Fireface 400 – Messsoftware SAT LIVE – Zuspielsoftware QLAB standard – Simulations / Kalkulationssoftware

17.3 Sämtliche Simulations – / Kalkulationsdaten, alle Mischpultult – / Frequenzweichen – / Matrixprogrammierungsdaten, sowie alle daraus entstandenen Pläne sind geistiges Eigentum und im alleinigen Besitz von Dietmar Hepp und sind nicht im Mietpreis inkludiert!

§18. Sonstiges

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben. Änderungen zu Lasten des Mieters gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn Dietmar Hepp bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muß den Widerspruch innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung an Dietmar Hepp absenden. Im Falle eines Widerspruchs haben beide Parteien das Recht den Vertrag zu kündigen. Änderungen des Vertrages können lediglich schriftlich erfolgen.